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Gesetzesentwurf unterwegs mit neuen Regeln für Telefonwerbung

Entwurf des Bundesjustizministerium:

Bereits jetzt hat Deutschland mit die strengsten Regeln zur Telefonwerbung in Europa. Es gilt die sogenannte „Opt-in“-Regelung. Das heißt: Telefonmarketing ist nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, auch „cold calls“ genannt, sind verboten. Viele andere Länder haben eine „Opt-out“-Regelung – dort muss der Kunde Anrufe explizit ablehnen.

Der neue Entwurf sieht für unerlaubte Anrufe Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Zudem dürfen Firmen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge – etwa ein Wechsel des Telefonvertrags – sollen darüber hinaus erst gültig werden, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Hier der Link zum Text: Gesetzentwurf

Aber schon heute gilt wie seit langem: Verbraucher können aktiv werden, wenn sie grundsätzlich keine Werbung wünschen: indem sie sich auf einer Robinsonliste eintragen und damit pauschal gegen Werbung aussprechen. Aber erst eine halbe Million Menschen nutzen dieses Instrument. Es gibt Listen für Telefonanrufe, Briefpost und Faxe, die von verschiedenen Verbänden geführt werden. Die Robinsonliste gegen unerwünschte Faxwerbung wurde vom BITKOM initiiert.

Aber keine Hinweise darauf, wie es sich im Telefonmarketing für Firmenanrufe verhält.
Das macht Call Center Agents nicht sicherer…
Aber klasse Hinweise für genervte Privatpersonen gibt es von der Zeitung „die Welt“.